Förderrichtlinie verlängert bis Ende 2026:
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Attraktive Zuschüsse für gezielte Beratung
Mit dem Programm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ erhalten Unternehmen die Möglichkeit, sich zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten zu lassen – mit einem Zuschuss von bis zu 80% bzw. maximal 2.800 Euro.
Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Beratungsmaßnahmen sollten dazu geeignet sein, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu stärken bzw. wiederherzustellen.
Welche Beratung kann gefördert werden?
Zu beachten: Die Beratung darf nicht mit einer Vermittlungstätigkeit verbunden oder auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen des Beraters gerichtet sein und nicht überwiegend Steuer- oder Versicherungsberatung beinhalten. Auch muss eine Einzelberatung erfolgen, d.h. Seminare oder andere Gruppentermine sind grundsätzlich nicht förderfähig.
egev Geschäftsführer Knut Ropte, akkreditiert als BAFA-Berater: „Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler stehen häufig vor neuen Herausforderungen, bei deren Bewältigung ihnen eine professionelle Beratung gut zu Gesicht stünde. Auch geht es darum, neue gewinnbringende Impulse für den Unternehmer setzen, z.B. um Optimierungspotenziale zu identifizieren und gegebenenfalls eine Neustrukturierung anzustoßen. Umso wichtiger, dass das BAFA Programm kürzlich verlängert wurde.
In diesem Zusammenhang ist es auch gut zu wissen, dass innerhalb der aktuellen Geltungsdauer der Förderrichtlinie (31. Dezember 2026) mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden können. Maximal fünf Beratungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Kalenderjahr, sind je Antragsteller möglich."
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Standort der beratenden Betriebsstätte | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|
Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) |
3.500 Euro | 80% | 2.800 Euro |
Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) |
3.500 Euro | 50% | 1.750 Euro |
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Alle Informationen zur Antragsberechtigung sowie zur Antragsstellung finden sich auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
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