Förderrichtlinie verlängert bis Ende 2026:
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ob frisch gestartet oder bereits einige Jahre am Markt: Unternehmer stehen häufig vor neuen Herausforderungen, bei denen guter Rat bzw. ein Sparringspartner hilfreich wäre. Die wirtschaftliche, finanzielle, personelle oder organisatorische Beratung durch einen Unternehmensberater hat natürlich ihren Preis. Gut zu wissen, dass die „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) eine budgetschonende Hilfe liefert. Das Programm fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen durch Berater, die als sogenannte „BAFA-Berater“ akkreditiert sind. Mit Wirkung zum 01. Januar 2023 wurde die Richtlinie zur Förderung nun um weitere vier Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert.

Attraktive Zuschüsse für gezielte Beratung

Kleinen und mittelständischen Unternehmen fehlt es häufig an den nötigen Ressourcen, um erfolgreich neue Projekte zu initiieren oder die eigene Unternehmensstruktur kritisch zu durchleuchten. Entweder fehlt die Manpower, das erforderliche interne Know-how oder schlichtweg die Zeit zur Konzeption und Umsetzung, um Unternehmensprozesse grundlegend zu optimieren. Noch viel mehr gilt dies für Firmen, die in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind. Gerade der unabhängige Blick von außen und eine gezielte Unternehmensberatung können manchen Knoten lösen, um als Unternehmen besser zu performen bzw. wieder „in die Spur“ zu gelangen.

Mit dem Programm zur „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ erhalten Unternehmen die Möglichkeit, sich zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten zu lassen – mit einem Zuschuss von bis zu 80% bzw. maximal 2.800 Euro.

Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Beratungsmaßnahmen sollten dazu geeignet sein, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu stärken bzw. wiederherzustellen.

Welche Beratung kann gefördert werden?

Das thematische Spektrum, zu dem sich Unternehmer beraten lassen können, ist breit gesteckt. Es kann z.B. die Suche nach Methoden zur Neuausrichtung des Geschäftsmodells auf eine andere Zielgruppe sein oder eine Strategieoptimierung zur Kundenakquise beinhalten. Auch die gemeinsame Erarbeitung eines ganzheitlichen Vertriebskonzepts ist vorstellbar. Solange es sich um Aspekte der Unternehmensführung hinsichtlich Wirtschaftlichkeit, Finanzen, Personal oder Organisation handelt, ist eine Beratungsförderung möglich.

Zu beachten: Die Beratung darf nicht mit einer Vermittlungstätigkeit verbunden oder auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen des Beraters gerichtet sein und nicht überwiegend Steuer- oder Versicherungsberatung beinhalten. Auch muss eine Einzelberatung erfolgen, d.h. Seminare oder andere Gruppentermine sind grundsätzlich nicht förderfähig.

egev Geschäftsführer Knut Ropte, akkreditiert als BAFA-Berater: „Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler stehen häufig vor neuen Herausforderungen, bei deren Bewältigung ihnen eine professionelle Beratung gut zu Gesicht stünde. Auch geht es darum, neue gewinnbringende Impulse für den Unternehmer setzen, z.B. um Optimierungspotenziale zu identifizieren und gegebenenfalls eine Neustrukturierung anzustoßen. Umso wichtiger, dass das BAFA Programm kürzlich verlängert wurde.

In diesem Zusammenhang ist es auch gut zu wissen, dass innerhalb der aktuellen Geltungsdauer der Förderrichtlinie (31. Dezember 2026) mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden können. Maximal fünf Beratungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Kalenderjahr, sind je Antragsteller möglich."

Wie hoch ist der Beratungszuschuss?

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Es gelten 80% Fördersatz im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit den Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und ohne Region Leipzig) sowie 50% im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Region Lüneburg und Trier).
Standort der beratenden Betriebsstätte Bemessungsgrundlage Fördersatz Maximaler Zuschuss
Geltungsbereich der neuen Bundesländer
(mit Regionen Lüneburg und Trier,
ohne Land Berlin und Region Leipzig)
3.500 Euro 80% 2.800 Euro
Geltungsbereich der alten Bundesländer
(mit Land Berlin und Region Leipzig,
ohne Regionen Lüneburg und Trier)
3.500 Euro 50% 1.750 Euro

Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Alle Informationen zur Antragsberechtigung sowie zur Antragsstellung finden sich auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

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