Programm verlängert bis Ende 2022:
Förderung unternehmerischen Know-hows
Attraktive Zuschüsse für gezielte Beratung
Grundsätzlich gilt: Die förderfähigen Beratungsmaßnahmen sollten dazu geeignet sein, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens wiederherzustellen und Entlassungen vorzubeugen. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten – zur Vertiefung der Maßnahmen – eine Folgeberatung in Anspruch nehmen.
Welche Beratung kann gefördert werden?
Zu beachten: Die Beratung darf nicht mit einer Vermittlungstätigkeit verbunden oder auf den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen des Beraters gerichtet sein und nicht überwiegend Steuer- oder Versicherungsberatung beinhalten. Auch muss eine Einzelberatung erfolgen, d.h. Seminare oder andere Gruppentermine sind grundsätzlich nicht förderfähig.
egev Geschäftsführer Knut Ropte, akkreditiert als BAFA-Berater: „Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler stehen häufig vor neuen Herausforderungen, bei deren Bewältigung ihnen eine professionelle Beratung gut zu Gesicht stünde. Auch geht es darum, neue gewinnbringende Impulse für den Unternehmer setzen, z.B. um Optimierungspotenziale zu identifizieren und gegebenenfalls eine Neustrukturierung anzustoßen. Umso wichtiger, dass das BAFA Programm kürzlich verlängert wurde. In diesem Zusammenhang ist es gut zu wissen, dass die nicht rückzahlbaren Zuwendungen unabhängig davon gelten, ob und wie viele Zuschüsse ein Unternehmen für Beratungen bis zum 31. Dezember 2020 beantragt oder erhalten hat. Zu beachten sind zudem die De-minimis-Höchstgrenzen.“
Wie hoch ist der Beratungszuschuss?
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
---|---|---|---|
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt | 4.000 Euro | 80% | 3.200 Euro |
60% | 2.400 Euro | ||
50% | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung | 3.000 Euro | 80% | 2.400 Euro |
60% | 1.800 Euro | ||
50% | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | 90% | 2.700 Euro |
Die Antragstellung erfolgt online über die Antragsplattform des BAFA. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das Unternehmen. Alle Informationen zur Antragsberechtigung sowie zur Antragsstellung finden sich auf den Internetseiten des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Für Fragen zum Thema steht Ihnen die egev gern unverbindlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.